Wiederzulassung zu Integrationskursen ab 1. August 2026
Inhalt
- BAMF öffnet Zulassung für bestimmte Personengruppen
- Wer kann sich wieder anmelden?
- Priorität für Arbeitsmarktintegration
- Wie läuft die Antragstellung ab?
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Fazit
BAMF öffnet Zulassung für bestimmte Personengruppen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt ab dem 1. August 2026 wieder Anträge auf Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) entgegen. Die zuvor ausgesetzte Zulassung für freiwillige Teilnehmende wird damit im Rahmen verfügbarer Kursplätze und Haushaltsmittel fortgesetzt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuerbarkeit und Finanzierung des Integrationskurssystems zu sichern und gleichzeitig Personen zu fördern, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen.
Wer kann sich wieder anmelden?
Nach den neuen Bestimmungen der Integrationskursverordnung (§ 5 Abs. 4 Satz 2 IntV) werden folgende Gruppen vorrangig berücksichtigt:
1. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (z. B. Personen mit vorübergehendem Schutzstatus)
2. Deutsche Staatsangehörige und EU Bürger, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen, sowie deren Familienangehörige.
Priorität für Arbeitsmarktintegration
Besonders berücksichtigt werden Personen, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen, darunter:
• Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III)
• Personen, die von der Kostenbeitragspflicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 IntV) befreit sind
• Personen, die in Deutschland gearbeitet haben, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum Wichtig: Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt – unvollständige Anträge werden abgelehnt.
Antragstellung ausschließlich digital über das Bundesportal: 👉 „Zulassung zum Integrationskurs beantragen“
Alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise finden Sie auf der Website des BAMF.
Unterstützung bei der Antragstellung
Wer Hilfe beim digitalen Antrag benötigt, kann sich an einen Integrationskursträger wenden. Diese finden Sie über das BAMF NAVI. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ) stehen ebenfalls online zur Verfügung.
Fazit
Mit der Wiederzulassung ab August 2026 schafft das BAMF neue Chancen für Menschen, die ihre Deutschkenntnisse verbessern und sich beruflich integrieren möchten.
Die Maßnahme stärkt die Verbindung zwischen Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration – ein wichtiger Schritt für gelingende Teilhabe in Deutschland.
Unsere Kurse
Wir führen im Auftrag des BAMF Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse (DeuFöV) durch.
Alphakurse
ab 0,00 Euro
Unterrichtszeiten
VM
NM
Ab
1200 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs
Ein Kursmodul 100UE dauert ca. 5 – 6 Wochen.
1. Ohne Schreibkenntnisse
2. Kinderbetreuung
3. Der Kurs führt zum Niveau A2
Allgemeiner IK
ab 0,00 Euro
Unterrichtszeiten
VM
NM
Ab
600 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs
Ein Kursmodul 100UE dauert ca. 5 – 6 Wochen.
1. Mit Schreibkenntnisse
2. Kinderbetreuung
3. Der Kurs führt zum Niveau B1
Geringliteralisierte
ab 0,00 Euro
Unterrichtszeiten
VM
NM
Ab
1200 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs
Ein Kursmodul 100UE dauert ca. 5 – 6 Wochen.
1. Mit schwache Schreibkenntnisse
2. Kinderbetreuung
3. Der Kurs führt zum Niveau B1
Zweitschrifftlernen
ab 0,00 Euro
Unterrichtszeiten
VM
NM
Ab
900 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs