Was ist die Berechtigung zum Integrationskurs ?
In den letzten Monaten hat es wichtige Neuerungen beim Zugang zu Integrationskursen in Deutschland gegeben. Diese betreffen insbesondere die sogenannte Berechtigung (Zulassung) zur Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert werden.
Die Berechtigung (Berechtigungsschein) ist ein offizielles Dokument, das Migrantinnen und Migranten erlaubt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Dieser Kurs umfasst in der Regel Sprachunterricht sowie Orientierung über das Leben in Deutschland. Normalerweise wird diese Berechtigung von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder direkt vom BAMF ausgestellt. Ohne diese Zulassung ist eine Teilnahme am Kurs in der Regel nicht möglich.
Neue Einschränkungen bei der Vergabe der Berechtigung
Aktuellen Berichten zufolge hat das BAMF seit Ende 2025 die Vergabe von Berechtigungen deutlich eingeschränkt. Besonders betroffen sind Personen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen möchten.
Anträge auf freiwillige Teilnahme werden teilweise nicht mehr bearbeitet oder stark verzögert.
In einigen Fällen wurden sogar keine neuen Zulassungen mehr erteilt.
Schätzungen zufolge können aktuell etwa 30–40 % der Interessierten keinen Kurs beginnen, weil ihnen die Berechtigung fehlt.
Das bedeutet konkret: Wer nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet ist (z. B. durch Jobcenter oder Aufenthaltsstatus), hat deutlich geringere Chancen, einen Platz zu bekommen.
Fokus auf verpflichtende Teilnahme
Ein zentraler Punkt der Reform ist die stärkere Konzentration auf verpflichtende Integrationskurse:
Der Staat will künftig vor allem Kurse finanzieren, zu denen Personen verpflichtet sind.
Freiwillige Teilnehmer sollen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr zugelassen werden.
Ziel ist es, die Mittel effizienter einzusetzen und Kosten zu reduzieren.
Diese Änderung stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis dar, bei der auch viele Menschen ohne Verpflichtung Zugang zu Sprachkursen hatten.
Gründe für die Änderungen
Die wichtigsten Gründe für die neuen Regelungen sind: Haushaltskürzungen: Die Kosten für Integrationskurse sind in den letzten Jahren stark gestiegen.
Hohe Teilnehmerzahlen: 2023 und 2024 gab es Rekordzahlen bei den Kursteilnahmen.
Politische Neuausrichtung: Die Regierung möchte die Integration stärker steuern und priorisieren.
Kritik an den Maßnahmen
Die neuen Einschränkungen werden kontrovers diskutiert: Kritiker warnen, dass weniger Sprachkurse die Integration erschweren könnten.
Bildungsträger berichten von Problemen, Kurse überhaupt starten zu können.
Einige Experten sehen jedoch auch eine Rückkehr zu einer strengeren, ursprünglichen Regelung.
Fazit
Die aktuellen Änderungen beim BAMF bedeuten eine deutliche Verschärfung beim Zugang zu Integrationskursen. Besonders die Vergabe der Berechtigung wurde eingeschränkt, wodurch freiwillige Teilnehmer es deutlich schwerer haben, einen Deutschkurs zu beginnen.
Langfristig bleibt offen, ob diese Maßnahmen nur vorübergehend sind oder eine dauerhafte Neuausrichtung der Integrationspolitik darstellen. Klar ist jedoch: Der Zugang zu Sprachkursen in Deutschland wird derzeit stärker reguliert als in den vergangenen Jahren.
Unsere Kurse
Wir führen im Auftrag des BAMF Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse (DeuFöV) durch.
1200 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs
Ein Kursmodul 100UE dauert ca. 5 – 6 Wochen.
1. Ohne Schreibkenntnisse
2. Kinderbetreuung
3. Der Kurs führt zum Niveau A2