Artikel

Letzten Nachrichten

April 15, 2026

Änderungen bei der Erteilung der Berechtigung für Integrationskurse

Inhalt

- Was ist die Berechtigung zum Integrationskurs ?

- Neue Einschränkungen bei der Vergabe der Berechtigung

- Fokus auf verpflichtende Teilnahme

- Gründe für die Änderungen

- Kritik an den Maßnahmen

- Fazit

Was ist die Berechtigung zum Integrationskurs ?


In den letzten Monaten hat es wichtige Neuerungen beim Zugang zu Integrationskursen in Deutschland gegeben. Diese betreffen insbesondere die sogenannte Berechtigung (Zulassung) zur Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert werden.




Die Berechtigung (Berechtigungsschein) ist ein offizielles Dokument, das Migrantinnen und Migranten erlaubt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Dieser Kurs umfasst in der Regel Sprachunterricht sowie Orientierung über das Leben in Deutschland. Normalerweise wird diese Berechtigung von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder direkt vom BAMF ausgestellt. Ohne diese Zulassung ist eine Teilnahme am Kurs in der Regel nicht möglich.


Neue Einschränkungen bei der Vergabe der Berechtigung


Aktuellen Berichten zufolge hat das BAMF seit Ende 2025 die Vergabe von Berechtigungen deutlich eingeschränkt. Besonders betroffen sind Personen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen möchten.

Anträge auf freiwillige Teilnahme werden teilweise nicht mehr bearbeitet oder stark verzögert.


In einigen Fällen wurden sogar keine neuen Zulassungen mehr erteilt.


Schätzungen zufolge können aktuell etwa 30–40 % der Interessierten keinen Kurs beginnen, weil ihnen die Berechtigung fehlt.
Das bedeutet konkret: Wer nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet ist (z. B. durch Jobcenter oder Aufenthaltsstatus), hat deutlich geringere Chancen, einen Platz zu bekommen.


Fokus auf verpflichtende Teilnahme


Ein zentraler Punkt der Reform ist die stärkere Konzentration auf verpflichtende Integrationskurse:


Der Staat will künftig vor allem Kurse finanzieren, zu denen Personen verpflichtet sind.

Freiwillige Teilnehmer sollen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr zugelassen werden.

Ziel ist es, die Mittel effizienter einzusetzen und Kosten zu reduzieren.

Diese Änderung stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis dar, bei der auch viele Menschen ohne Verpflichtung Zugang zu Sprachkursen hatten.


Gründe für die Änderungen


Die wichtigsten Gründe für die neuen Regelungen sind: Haushaltskürzungen: Die Kosten für Integrationskurse sind in den letzten Jahren stark gestiegen.


Hohe Teilnehmerzahlen: 2023 und 2024 gab es Rekordzahlen bei den Kursteilnahmen.


Politische Neuausrichtung: Die Regierung möchte die Integration stärker steuern und priorisieren.



Kritik an den Maßnahmen

Die neuen Einschränkungen werden kontrovers diskutiert: Kritiker warnen, dass weniger Sprachkurse die Integration erschweren könnten.
Bildungsträger berichten von Problemen, Kurse überhaupt starten zu können.

Einige Experten sehen jedoch auch eine Rückkehr zu einer strengeren, ursprünglichen Regelung.


Fazit

Die aktuellen Änderungen beim BAMF bedeuten eine deutliche Verschärfung beim Zugang zu Integrationskursen. Besonders die Vergabe der Berechtigung wurde eingeschränkt, wodurch freiwillige Teilnehmer es deutlich schwerer haben, einen Deutschkurs zu beginnen.

Langfristig bleibt offen, ob diese Maßnahmen nur vorübergehend sind oder eine dauerhafte Neuausrichtung der Integrationspolitik darstellen. Klar ist jedoch: Der Zugang zu Sprachkursen in Deutschland wird derzeit stärker reguliert als in den vergangenen Jahren.

Unsere Kurse

Wir führen im Auftrag des BAMF Integrationskurse und berufsbezogene Deutschkurse (DeuFöV) durch.

Alphakurse

ab 0,00 Euro

Unterrichtszeiten

  • VM
  • NM
  • Ab

1200 UStd. Sprachkurs und 100 UStd. Orientierungskurs

Ein Kursmodul 100UE dauert ca. 5 – 6 Wochen.

1. Ohne Schreibkenntnisse

2. Kinderbetreuung

3. Der Kurs führt zum Niveau A2

BAMF April 25, 2026 Die Berechtigung für Integrationskurse
Beate Mohammad
Ghat-Gpt Lernen Mai 25, 2026 KI beim Deutschlernen: Chancen und Perspektiven
Sema Sevil

Artikel finden

Folgen uns

Möchten Sie sich

über Kursteilnahme

unverbindlich beraten lassen

Kontakt aufnehmen

Termin vereinbaren

Gerne beraten wir Sie:

  • telefonisch

    0221-800 121 0
  • Email

    deutschkurs@bfmf-koeln.de
  • Standort

    BFmF e.V.
    Liebigstr. 120, 50823 Köln
    1. Etage Raum 10

    Montag - Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Wir sprechen auch
Arabisch, Türkisch, Russisch, Englisch und Französisch.

Standort

Maps

">
Aktuelles
September 2026 ||
Kursbeginn: ||
Integrationskurs mit Alphabetisierung ||
Allgemeine Kurse ||
Kurse für Gerigliteralisierte||
Vormittag, Nachmittag, Abend ||
21.09.2026 ||
Beruf B2 Vormittag||